Sie möchten Ihre mit Unkraut und Moos durchwachsenen Pflasterfugen ohne Chemie reinigen?
Ja, das geht! Wir erledigen das für Sie, ohne dass Sie gegen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz PflSchG §12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln) verstoßen.