Die Räum- und Streupflicht muss an Werktagen (6:00 bis 20:00 Uhr) sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (8:00 und 20:00 Uhr) erfüllt werden. Vor Ihren Grundstücken müssen Eis und Schnee beseitigt und bei Glätte abstumpfende Streumittel (Sand oder Splitt) gestreut werden.